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V0242-23 ·14. Februar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermietung von Büroräumen durch Gebietsfremde begründet keinen Betriebsstätte, sofern keine eigenen personellen und technischen Mittel vorliegen

Eine französische Gesellschaft plant, ein Gebäude in Spanien zu erwerben, um es über eine externe Hausverwaltung als Büroräume zu vermieten. Die DGT stellt fest, dass keine Betriebsstätte vorliegt, wenn keine eigenen personellen und technischen Mittel zur Verfügung stehen, und dass der Vermieter der Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Abgrenzung zwischen bloßer Vermögensverwaltung und einer Betriebsstätte bei der Vermietung von Immobilien durch ausländische Unternehmen und klärt die umsatzsteuerliche Verantwortlichkeit.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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