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V0238-25 ·5. März 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beratungshonorare für die WHO nicht steuerbefreit: Besteuerung in Spanien bei fehlendem Beamtenstatus

Eine aus Spanien tätige freiberufliche Beraterin für die WHO erkundigte sich nach der Steuerbefreiung ihrer Einkünfte. Die DGT entschied, dass aufgrund des fehlenden Status als Beamter der Organisation die Befreiung nach dem Übereinkommen nicht greift und die Einkünfte nach spanischem nationalem Recht zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Steuerbefreiung für internationale Organisationen an den Status als Beamter gebunden ist, was für freiberufliche Berater in Spanien erhebliche steuerliche Folgen hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-03-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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