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V0199-16 ·21. Januar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne aus Ratenverkäufen werden nach Fälligkeit zugeordnet, unabhängig vom Zahlungseingang

Der Anfragende möchte wissen, wie die steuerliche Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktienverkäufen auf Raten vermieden werden kann, wenn die Forderungen noch nicht eingezogen wurden. Die DGT stellt klar, dass bei der Wahl der anteiligen Zurechnung der fällige Betrag zu deklarieren ist, auch wenn noch keine Zahlung erfolgt ist. Ein Zahlungsausfall führt erst dann zu einem Veräußerungsverlust, wenn die Forderung gerichtlich uneinbringlich ist oder spezifische Voraussetzungen erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Ratenverkäufen und stellt klar, dass die Fälligkeit der Forderung maßgeblich für die Gewinnzuordnung ist, nicht der tatsächliche Cashflow.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-01-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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