Zum Inhalt springen
V0196-16 ·20. Januar 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausländische Beratungsleistungen für Auslandsinvestitionen unter Umständen von der IRNR befreit

Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob Zahlungen für Beratungsleistungen an Firmen in Mexiko und den USA für den Verkauf von Anteilen an einer mexikanischen Tochtergesellschaft in Spanien steuerpflichtig sind. Die DGT stellt klar, dass Dienstleistungen, die für im Ausland ausgeübte wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, nicht als in spanischem Hoheitsgebiet erzielte Einkünfte gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die räumliche Anwendung der IRNR bei grenzüberschreitenden Beratungsleistungen und stellt klar, dass der Ort der tatsächlichen Nutzung der Dienstleistung entscheidend für die Steuerpflicht in Spanien ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt