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V0195-17 ·26. Januar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vergütungen von Gesellschaftern für Leistungen außerhalb der Organstellung gelten als Arbeitslohn

Es wird geklärt, wie die Vergütungen von Gesellschaftern zu besteuern sind, die Dienstleistungen für ihre Gesellschaft erbringen. Die DGT stellt fest, dass Vergütungen für die Organstellung als Arbeitslohn gelten und dass auch zusätzliche von den Gesellschaftern erbrachte Leistungen dieser Natur sind, da sie die Voraussetzungen für eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Leistungen von Gesellschaftern, die nicht die Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit erfüllen, steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und nicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit zu behandeln sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-01-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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