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V0192-26 ·30. Januar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Immobilienvermittlung unterliegt der MwSt.; Befreiung für Finanzvermittlung an spezifische Bedingungen geknüpft

Ein Immobilienunternehmen erkundigt sich, ob seine Provisionen für die Immobilienvermittlung und für die Empfehlung von Finanzierungen der MwSt. unterliegen oder von ihr befreit sind. Das Finanzamt stellt fest, dass die Vermarktung von Immobilien dem Regelsatz unterliegt, während die Befreiung der Finanzvermittlung davon abhängt, ob es sich um eine aktive Tätigkeit oder lediglich um die Bereitstellung von Informationen handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Behandlung von kombinierten Dienstleistungen im Immobilienbereich, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger Vermarktung und potenziell steuerfreier Finanzvermittlung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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