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V0183-21 ·4. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwalts- und Prozesskosten können nicht von der erhaltenen Entschädigung abgezogen werden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Kosten für Anwalt und Prozessbevollmächtigten von der Entschädigung abziehen kann, die er nach einem außergerichtlichen Vergleich mit einer Bank erhalten hat. Die DGT stellt klar, dass die Entschädigung einen Veräußerungsgewinn darstellt und die Kosten keinen abzugsfähigen Veräußerungsverlust bilden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Rechtsverfolgungskosten im Zusammenhang mit Entschädigungszahlungen nicht als steuerlich abzugsfähige Verluste im Rahmen der Einkünfte aus privatem Vermögensvermögen geltend gemacht werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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