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V0177-26 ·30. Januar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug der Vorsteuer abhängig davon, ob eine Stiftung entgeltliche oder unentgeltliche Leistungen erbringt

Eine Stiftung erkundigt sich, ob sie die Vorsteuer aus Einkäufen für durch Spenden finanzierte Kooperationsprojekte abziehen kann. Die DGT stellt klar, dass ein Abzug nur möglich ist, wenn die Stiftung als Unternehmer oder Freiberufler im Rahmen entgeltlicher Leistungen agiert und nicht als Endverbraucher bei unentgeltlichen Vorgängen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Vorsteuerabzug für gemeinnützige Organisationen ein, sofern die zugrunde liegenden Tätigkeiten nicht als entgeltliche wirtschaftliche Leistungen eingestuft werden können.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-30pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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