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V0177-23 ·7. Februar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Haushaltsnebenkosten sind nicht als Unterhaltsleistungen im Rahmen der Einkommensteuer abzugsfähig

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er die Kosten für Strom, Wasser und Internet für die Wohnung, in der seine Ex-Frau und seine Kinder leben, steuerlich geltend machen kann. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) entschied, dass diese Zahlungen weder als Kindesunterhalt noch als nachehelicher Unterhalt gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass laufende Haushaltskosten nicht unter die steuerlich begünstigten Unterhaltsleistungen fallen, was die Abgrenzung zwischen direkten Unterhaltszahlungen und der Übernahme von Nebenkosten verschärft.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-02-07pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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