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V0165-14 ·24. Januar 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Voraussetzungen für das Sonderregime für Sacheinlagen: Wohnsitz, Beteiligung und wirtschaftliche Gründe

Ein gemeinnütziger Verein erkundigt sich, ob seine Sacheinlage unter das Sonderregime des TRLIS fallen kann. Die DGT stellt fest, dass, sofern es sich nicht um eine Einlage im Rahmen einer Geschäftstätigkeit handelt, das Sonderregime für Sacheinlagen angewendet werden kann, wenn die erwerbende Einheit ansässig ist und die einbringende Einheit eine Beteiligung von mindestens 5 % hält.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Bedingungen für die Anwendung des Sonderregimes bei Sacheinlagen, insbesondere im Hinblick auf den Wohnsitz der erwerbenden Einheit und die Mindestbeteiligungshöhe.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-01-24pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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