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V0152-15 ·19. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Abzug von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten seit 2013 möglich

Eine Fluggesellschaft erkundigt sich nach der Abziehbarkeit von Verlusten ihrer Betriebsstätten in Frankreich und Italien. Die DGT stellt klar, dass diese negativen Einkünfte nach dem Gesetz 16/2013 nicht mehr in die Bemessungsgrundlage einfließen, es sei denn, es handelt sich um eine Übertragung oder eine Betriebseinstellung.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung von Verlusten aus ausländischen Betriebsstätten ist eingeschränkt, was die steuerliche Belastung für Unternehmen mit internationalen Niederlassungen erhöhen kann.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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