Zum Inhalt springen
V0150-22 ·31. Januar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Überlassung von Mobiltelefonen und Zubehör für die Arbeit stellt keine Sachbezugsvergütung dar

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob die Überlassung von Mobiltelefonen und Zubehör an Arbeitnehmer zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine geldwerte Leistung darstellt. Die DGT stellt klar, dass kein Arbeitslohn vorliegt, wenn die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel keine steuerpflichtige Sachbezugsvergütung auslöst, sofern diese primär dem Dienstgebrauch dienen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-01-31pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt