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V0140-19 ·21. Januar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung geerbter Immobilien in eine Gesellschaft beeinträchtigt die Aufrechterhaltung des Minderungsanspruchs nicht

Es wurde angefragt, ob die Einbringung von Immobilien, die aufgrund des Familienunternehmen-Privilegs gemindert sind, in eine Gesellschaft gegen die Pflicht verstößt, den Erwerb über zehn Jahre aufrechtzuerhalten. Die DGT antwortet, dass die Transaktion die Erfüllung der Voraussetzung nicht beeinträchtigt, sofern der Anschaffungswert der Vermögenswerte beibehalten wird.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die Einbringung von Erbanlagen in eine Kapitalgesellschaft die Haltefrist für steuerliche Vergünstigungen im Rahmen des Familienunternehmens nicht unterbricht, solange der Anschaffungswert gewahrt bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-01-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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