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V0138-21 ·1. Februar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

In Frankreich gezahlte Vorsteuer ist nicht in der spanischen Steuererklärung abzugsfähig, sondern über ein Erstattungsverfahren zurückzufordern

Ein Reinigungsunternehmen fragt an, ob die in Frankreich gezahlte Vorsteuer auf Kraftstoff und Unterbringungskosten abgezogen werden kann. Die DGT stellt klar, dass diese Aufwendungen nicht der spanischen Umsatzsteuer unterliegen und über das Verfahren zur Erstattung der in anderen Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer zurückgefordert werden müssen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten Vorsteuer zahlen, können diese nicht im Rahmen der spanischen Umsatzsteuererklärung verrechnen, sondern müssen das spezifische Erstattungsverfahren für Vorsteuer aus anderen Mitgliedstaaten nutzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-02-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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