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V0137-25 ·12. Februar 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Anwendung der 30-prozentigen Minderung auf Leistungen aus einer Kollektivversicherung zur Abgeltung von Pensionsverpflichtungen

Ein Rentner erkundigte sich, ob er die 30-prozentige Minderung auf eine Kapitalauszahlung aus einer Kollektivversicherung anwenden kann, die mit einem betrieblichen Altersvorsorgeplan verknüpft ist. Die DGT stellt fest, dass diese Minderung nicht anwendbar ist, da es sich um eine Leistung gemäß Art. 17.2.a) 5. LIRPF handelt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der steuerlichen Vergünstigungen für Kapitalauszahlungen aus bestimmten Kollektivversicherungen ein, die zur Erfüllung von Pensionsverpflichtungen dienen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-02-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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