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V0136-15 ·19. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Umsatzsteuerpflicht bei Markenverwaltung, wenn die wirtschaftliche Verwertung in Spanien erfolgt

Ein Unternehmen aus Barcelona erkundigte sich, ob für die Verwaltung der Markenregistrierung eines Kunden aus Puerto Rico Umsatzsteuer zu erheben ist, sowohl für die spanische Marke als auch für die Marken in Großbritannien und Algerien. Die DGT stellt fest, dass die Steuer nur für die spanische Marke zu erheben ist, da deren wirtschaftliche Verwertung in Spanien stattfindet.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert den Ort der Leistung bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Markenrechten und stellt klar, dass die tatsächliche wirtschaftliche Nutzung entscheidend für die Umsatzsteuerpflicht in Spanien ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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