Zum Inhalt springen
V0124-24 ·15. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Anspruch auf 30 %-Minderung bei Einkünften mit Erzeugungszeitraum oder Unregelmäßigkeit

Ein leitender Angestellter erkundigte sich, ob ein Betrag, der nach der Änderung eines variablen Vergütungssystems gezahlt wurde, die 30 %-Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF in Anspruch nehmen kann. Die DGT hat entschieden, dass dies nicht anwendbar ist, da weder ein Erzeugungszeitraum vorliegt noch die Voraussetzungen für offensichtlich unregelmäßige Einkünfte erfüllt sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der Steuerermäßigung für variable Vergütungen ein, wenn diese nicht die spezifischen Kriterien eines Erzeugungszeitraums oder einer ausgeprägten Unregelmäßigkeit erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt