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V0123-20 ·21. Januar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausgaben für lebensnotwendige Güter und Geldmittel gelten nicht als Vermögensverfügung

Es wurde angefragt, ob die Verwendung von Geld oder fungiblen Gütern zur Deckung lebensnotwendiger Bedürfnisse einer Person mit Behinderung eine Vermögensverfügung darstellt, die zur Rückzahlung von Steuervergünstigungen verpflichten würde. Die DGT stellt klar, dass diese Ausgaben im Hinblick auf den Erhalt der Einlagen nicht als Verfügungsakte zu werten sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass die Deckung existenzieller Bedürfnisse durch das geschützte Vermögen keine steuerrechtlichen Konsequenzen in Form von Rückforderungen hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-01-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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