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V0121-20 ·21. Januar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausgaben für lebensnotwendige Güter stellen keine Vermögensveräußerung dar

Es wurde angefragt, ob die Verwendung von Geld und fungiblen Gütern zur Deckung lebensnotwendiger Bedürfnisse einer Person mit Behinderung eine Vermögensveräußerung darstellt, die zur Rückzahlung von Steuervergünstigungen verpflichten würde. Die DGT stellt klar, dass diese Ausgaben im Hinblick auf die Erfordernisse zur Erhaltung des geschützten Vermögens nicht als Veräußerungsgeschäfte gelten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass die Deckung existenzieller Bedürfnisse durch geschütztes Vermögen nicht zum Verlust von Steuerprivilegien führt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-01-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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