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V0114-18 ·19. Januar 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

WTO-Vergütungen können steuerfrei sein, wenn der Status als Beamter nachgewiesen wird

Ein Mitarbeiter der WTO erkundigte sich, ob seine Bezüge gemäß dem Abkommen von Marrakesch von der Einkommensteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung davon abhängt, dass der Status als Beamter nachgewiesen wird, damit die Privilegien und Immunitäten analog zu denen der UN Anwendung finden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Einkünften internationaler Organisationen und betont die Notwendigkeit des Nachweises des Beamtenstatus.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-01-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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