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V0113-20 ·21. Januar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen von Künstlermanagern unterliegen dem Regelsatz von 21 % MwSt.

Eine kommunale Stiftung erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen eines Künstlermanagers. Die DGT stellt fest, dass Vermittlungs- oder Repräsentationsleistungen für Künstler mit dem Regelsatz von 21 % zu versteuern sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Künstleragenturen und Manager müssen bei ihren Dienstleistungen den Regelsatz der Mehrwertsteuer anwenden, da diese nicht als künstlerische oder technische Leistungen eingestuft werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-01-21pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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