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V0112-24 ·15. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Anspruch auf 30 %-Minderung bei Einkünften mit Erzeugungszeitraum oder Unregelmäßigkeit

Ein leitender Angestellter erkundigte sich, ob ein Bonus, der nach der Änderung eines variablen Vergütungsplans gezahlt wurde, die 30 %-Minderung gemäß Art. 18.2 LIRPF rechtfertigt. Die DGT entschied, dass dies nicht anwendbar ist, da weder ein Erzeugungszeitraum vorliegt noch die Voraussetzungen für eine erhebliche Unregelmäßigkeit erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Anwendung der Steuerermäßigung für variable Vergütungen ein, wenn die strukturellen Voraussetzungen für Unregelmäßigkeit oder einen spezifischen Erzeugungszeitraum fehlen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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