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V0109-17 ·20. Januar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vorsteuerabzug bei Renovierungsarbeiten möglich, wenn die Immobilie einer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeit dient

Eine Privatperson erkundigt sich, ob die Vorsteuer aus Renovierungsarbeiten an einer Immobilie abgezogen werden kann, die sie an ein Unternehmen zur touristischen Nutzung vermieten möchte. Die DGT stellt klar, dass die Vermietung an ein Unternehmen, welches die Immobilie zur touristischen Nutzung untervermietet, eine steuerpflichtige und nicht befreite Leistung darstellt, was den Vorsteuerabzug für die Renovierungskosten ermöglicht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass der Vorsteuerabzug für Renovierungskosten möglich ist, sofern die Immobilie im Rahmen einer steuerpflichtigen wirtschaftlichen Tätigkeit genutzt wird, auch wenn die Vermietung über ein Zwischenunternehmen erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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