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V0103-26 ·20. Januar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kosten für Einzelmaßnahmen sind nicht auf die Steuerermäßigung für Gebäudesanierung anrechenbar

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die Kosten für eine Einzelmaßnahme (Installation von Markisen) im Rahmen der Steuerermäßigung für Sanierungsarbeiten am Gebäude geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass Einzelmaßnahmen nicht für die Steuerermäßigung gemäß Abschnitt 3 berücksichtigt werden können, wenngleich sie unter Erfüllung der Voraussetzungen für die Ermäßigungen nach den Abschnitten 1 oder 2 in Betracht kommen könnten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass Sanierungsförderungen für die energetische Gebäudesanierung kollektive Maßnahmen betreffen und keine individuellen Modernisierungen innerhalb einer Wohneinheit umfassen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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