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V0102-26 ·20. Januar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe ohne Erstinstallation

Ein Junglandwirt, der bereits seit 2019 als vorrangiger landwirtschaftlicher Betrieb eingestuft ist, fragt an, ob er bei der Erwerbung eines Betriebs durch Erbschaft die 100-prozentige Steuerbefreiung in Anspruch nehmen kann. Die DGT entscheidet, dass die Steuervergünstigung nicht angewendet werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Steuerbefreiungen für Junglandwirte ein, da diese nur für die erstmalige Betriebsstätigkeit gelten und nicht auf spätere Übertragungen durch Erbschaft oder Vermächtnis anwendbar sind.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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