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V0101-19 ·16. Januar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ferienvermietung kann von der MwSt. befreit sein und als Einkunft aus Kapital gelten, sofern keine Hotelleistungen erbracht werden

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der MwSt.- und Einkommensteuerbehandlung einer Immobilie, die sowohl an einen Verein zu Schulungszwecken als auch an Privatpersonen zur Feriennutzung vermietet wird. Die DGT stellt fest, dass die Ferienvermietung von der MwSt. befreit ist und als Einkunft aus Kapital gilt, während die Vermietung an den Verein der MwSt. von 21 % unterliegt und je nach Erfüllung der Voraussetzungen als wirtschaftliche Tätigkeit oder als Kapitalertrag eingestuft werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Abgrenzung zwischen der Befreiung von der Mehrwertsteuer bei reinen Ferienvermietungen und der Steuerpflicht bei gewerblichen oder hotelähnlichen Dienstleistungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-01-16pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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