Zum Inhalt springen
V0100-26 ·20. Januar 2026 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Selbstständige mit computergestützter Rechnungsstellung müssen die RSIF-Verordnung einhalten

Ein Berufstätiger, der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und Rechnungen ausstellt, erkundigt sich nach der Einhaltung der Anforderungen an computergestützte Abrechnungssysteme. Die DGT stellt klar, dass die Verpflichtung zur Rechnungsstellung und die Pflicht zur Einhaltung der technischen Anforderungen an die Systeme zwei unterschiedliche Verpflichtungen sind und die Verordnung anwendbar ist, sobald ein computergestütztes System genutzt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Selbstständige, die digitale Systeme zur Rechnungsstellung verwenden, müssen sicherstellen, dass diese den technischen Anforderungen der Verordnung entsprechen, um die Konformität mit den steuerlichen Vorschriften zu gewährleisten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-01-20pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Steuerrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Steuerrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt