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V0098-24 ·15. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermittlungsunternehmen müssen die Umsatzsteuer auf den Immobilieneigentümer umlegen

Ein Eigentümer, der eine Immobilie über eine ausländische Website vermietet, fragt an, ob das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden ist. Die DGT stellt klar, dass die Vermittlung bei der Vermietung von Immobilien von dieser Regelung ausgenommen ist und das ausländische Unternehmen die Umsatzsteuer berechnen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei Vermittlungsleistungen im Immobilienbereich keine Umkehr der Steuerschuldnerschaft stattfindet, sondern die Umsatzsteuer vom Dienstleister erhoben werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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