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V0093-21 ·27. Januar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gründung einer Ausgleichskommission unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer oder der Steuer auf Urkundliche Rechtsgeschäfte ohne wirtschaftlichen Gehalt

Es wird geprüft, ob die Gründungsurkunde einer Ausgleichskommission (Junta de Compensación) der Grunderwerbsteuer (ITP) oder der Steuer auf Urkundliche Rechtsgeschäfte (AJD) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass kein Vermögenstransfer vorliegt. Hinsichtlich der AJD hängt die Steuerbefreiung davon ab, ob die Urkunde einen wirtschaftlichen Gehalt aufweist oder in den vorgesehenen Registern eingetragen werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Gründung einer Ausgleichskommission ohne tatsächliche Vermögensübertragung keine Steuerpflicht auslöst, sofern die Urkunde keinen wirtschaftlichen Wert darstellt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-01-27pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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