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V0087-18 ·18. Januar 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung nach Art. 93 LIRPF gilt für entsandte Arbeitnehmer als passive Investoren in Gesellschaften

Ein in Großbritannien ansässiger Staatsbürger fragte an, ob er die Sonderregelung des Art. 93 LIRPF in Anspruch nehmen kann, obwohl er eine Beteiligung von 20–30 % an der spanischen Gesellschaft hält, die ihm die Stelle anbietet. Die DGT entschied, dass der Status als passiver Investor den Zugang zu dieser Regelung nicht ausschließt, sofern die Voraussetzungen der arbeitsrechtlichen Kausalität und des steuerlichen Wohnsitzes erfüllt sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass eine erhebliche Beteiligung an einem Unternehmen den Zugang zum Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer nicht automatisch verhindert, solange die berufliche Tätigkeit und der Wohnsitz die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-01-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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