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V0085-15 ·14. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen sind keine umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen

Eine Stiftung erkundigt sich, ob die Vergütung, die ein Aufsichtsrat für die Bekanntmachung der Beteiligung an Aktivitäten von allgemeinem Interesse erhält, einen Ertrag für die Organisation und einen abzugsfähigen Aufwand für den Kooperationspartner darstellt. Die DGT stellt fest, dass diese Zuwendungen unter dem Regime des Gesetzes 49/2002 keine umsatzsteuerpflichtigen Werbedienstleistungen sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass finanzielle Unterstützungen im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen nach dem Sponsoringgesetz nicht als steuerpflichtige Dienstleistungen eingestuft werden, was die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen präzisiert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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