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V0081-21 ·22. Januar 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Umsatzsteuerpflicht bei Eigenverbrauch durch Mietverzicht während des Ausnahmezustands

Ein Gewerbeimmobilienbesitzer erkundigt sich nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht nach einer Vereinbarung über die Aussetzung von Mietzahlungen aufgrund von Covid-19. Die DGT stellt fest, dass bei einem vollständigen Erlass der Miete infolge des Ausnahmezustands keine Umsatzsteuerpflicht besteht, und analysiert die Behandlung der Erträge in der Einkommensteuer je nach Art der Änderung, Stundung oder des Nichtzahlens.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Mietverzicht als Eigenverbrauch und grenzt die Umsatzsteuerpflicht von der Einkommensteuerpflicht bei pandemiebedingten Mietausfällen ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-01-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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