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V0080-22 ·19. Januar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen für Parkplätze oder Märkte unterliegt der MwSt. und unterliegt keinem Einkommensteuerabzug

Es wird die steuerliche Einordnung und der Einkommensteuerabzug (IRPF) bei der Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen für einen Markt und einen Parkplatz angefragt. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang der Mehrwertsteuer unterliegt und aufgrund der Beschaffenheit als landwirtschaftliche Fläche kein Einkommensteuerabzug fällig wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Pachtverträgen über landwirtschaftliche Flächen und grenzt die Umsatzsteuerpflicht von der Einkommensteuerabzugspflicht ab.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-01-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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