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V0072-20 ·15. Januar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Produktionsbonus nicht von der Einkommensteuer befreit, da keine Abfindung

Es wurde angefragt, ob ein Produktionsbonus, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, die Steuerbefreiung für Abfindungen im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) in Anspruch nehmen kann. Die DGT entschied, dass die Befreiung nicht anwendbar ist, da der Bonus nicht auf dem Verlust des Arbeitsplatzes beruht, sondern auf der Erreichung von Zielen und der Fortführung der Dienstleistungen.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Arbeitnehmer müssen Produktionsboni, die bei Vertragsende gezahlt werden, als steuerpflichtiges Einkommen deklarieren, da sie nicht den Kriterien einer Entschädigung für Arbeitsplatzverlust entsprechen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-01-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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