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V0065-17 ·17. Januar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verschiedene audiovisuelle Produktionskosten können als Bemessungsgrundlage für den Abzug gemäß Art. 36.2 LIS herangezogen werden

Ein Animationsproduktionsunternehmen erkundigt sich, ob verschiedene Personal-, Technik- und Materialkosten Teil der Bemessungsgrundlage für den Abzug bei der Ausführung ausländischer Produktionen sein können. Die DGT bestätigt, dass die meisten der aufgeführten Kosten abzugsfähig sind, sofern sie in spanischem Hoheitsgebiet anfallen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stärkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Produktionskosten für Unternehmen im Animationssektor, sofern die Ausgaben nachweislich in Spanien getätigt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-01-17pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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