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V0063-23 ·18. Januar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

IIVTNU: Keine Veranlagung für Übertragungen vor dem 26.10.2021 möglich, aber Deklarationspflicht bleibt bestehen

Es wird geklärt, ob nach dem Tod einer Person im Jahr 2019 eine Veranlagung der Erbschaft- und Schenkungsteuer (IIVTNU) infolge des Urteils des Verfassungsgerichts 182/2021 erforderlich ist. Die DGT stellt fest, dass weder die Zahlung noch die Veranlagung der Steuer für Tatbestände, die vor dem Urteil eingetreten sind, gefordert werden können, jedoch die formale Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung weiterhin besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Nichtanwendbarkeit der Steuerpflicht für vor dem Urteil liegende Tatbestände, wahrt jedoch die formale Meldepflicht der Steuerpflichtigen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-01-18pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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