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V0061-24 ·15. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Vermögensverlust durch uneinbringliche Forderungen ist dem Erben des Verstorbenen zuzurechnen

Es wird geprüft, ob ein Ehegatte einen Vermögensverlust aus Investitionen in eine insolvente Gesellschaft nach dem Tod des Partners steuerlich geltend machen kann. Die DGT stellt fest, dass der Verlust dem Rechtsnachfolger der Forderung zuzurechnen ist und in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließen muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass der Zeitpunkt des Vermögensverlustes für die steuerliche Behandlung entscheidend ist und die steuerliche Rechtsnachfolge die Zurechnung der Verluste bestimmt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-15pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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