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V0054-22 ·14. Januar 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einbringung geerbter Anteile in eine Holdinggesellschaft verletzt die Haltefrist nicht, sofern der Anschaffungswert erhalten bleibt

Die Anfragende stellt die Frage, ob die Einbringung von durch Erbschaft erworbenen Anteilen in eine Holdinggesellschaft gegen die Pflicht zur Beibehaltung des Erwerbs verstößt, die für die Anwendung eines 95%igen Abzugs in der Erbschaftsteuer erforderlich ist. Die DGT stellt klar, dass entscheidend ist, den Wert des Erwerbs beizubehalten und nicht die Beschaffenheit des Vermögenswerts, sofern keine Transaktionen durchgeführt werden, die diesen Wert wesentlich mindern.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die Umwandlung der Rechtsform eines Vermögenswerts (von Anteilen in eine Holding) zulässig ist, solange der wirtschaftliche Wert des Erwerbs für die steuerliche Begünstigung gewahrt bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-01-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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