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V0051-24 ·14. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Abzug von Vermögensverlusten durch uneinbringliche Forderungen im Insolvenzverfahren nach Art. 14.2 LIRPF möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Verluste aus nicht erstatteten Investitionen bei einem insolventen Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden können und wie diese nachzuweisen sind. Die DGT stellt klar, dass der Verlust steuerlich abzugsfähig ist, sobald das Insolvenzverfahren ohne Befriedigung der Forderung abgeschlossen ist. Die Inhaberschaft der Forderung muss durch rechtlich zulässige Beweismittel nachgewiesen werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung von Forderungsverlusten im Rahmen von Insolvenzverfahren und legt die Anforderungen an die Beweisführung fest.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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