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V0050-15 ·12. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Inlandsumsätze von Dienstleistungen ohne USt-IdNr. des Leistenden sind ab einem Schwellenwert im Formular 347 zu melden

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Übersetzungsdienstleistungen von Anbietern aus dem Vereinigten Königreich und Belgien, die weder über eine USt-IdNr. verfügen noch im Register der Gemeinschaftssteuersubjekte eingetragen sind. Die DGT stellt klar, dass diese Umsätze, da sie nicht im Formular 349 angegeben werden können, im Formular 347 zu deklarieren sind, sofern sie den Schwellenwert von 3.005,06 Euro überschreiten.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen müssen bei der Erbringung von Dienstleistungen aus dem EU-Ausland ohne gültige USt-IdNr. des Leistenden die Meldepflicht im Formular 347 beachten, falls die entsprechenden Beträge die gesetzliche Grenze überschreiten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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