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V0042-24 ·14. Februar 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beiträge von Gesellschaftern zum kollektiven Eigenverbrauch mit Kompensationsüberschüssen unterliegen nicht der MwSt.

Eine Genossenschaft erkundigt sich, ob die Beiträge ihrer Mitglieder für ein Projekt zum kollektiven Eigenverbrauch sowie die Dienstleistungen ihrer Arbeitsmitglieder der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass sie nicht den Status eines Unternehmers erlangen, sofern sie ausschließlich diese Eigenverbrauchsgeschäfte tätigen, und dass diese Vorgänge nicht steuerpflichtig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass reine Aktivitäten im Bereich des kollektiven Eigenverbrauchs ohne unternehmerische Absicht nicht die Steuerpflicht für die Mehrwertsteuer auslösen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-02-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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