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V0042-20 ·14. Januar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Unmöglichkeit der Zusammenveranlagung bei Familienangehörigen ohne IRPF-Steuerpflicht aufgrund des Wohnsitzes außerhalb der EU/EWR

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er eine gemeinsame Steuererklärung mit seiner Ehefrau und seinen Kindern abgeben kann, die in einem Nicht-EU-Land leben. Die DGT stellt klar, dass eine Zusammenveranlagung voraussetzt, dass alle Mitglieder IRPF-Steuerpflichtige sind, also unbeschränkte Steuerpflicht in Spanien haben.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt den Umfang der Zusammenveranlagung für Familien mit Mitgliedern außerhalb der EU/EWR ein, da die steuerliche Ansässigkeit in Spanien eine zwingende Voraussetzung ist.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-01-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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