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V0023-15 ·8. Januar 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Pflicht zum Einbehalt von Einkommensteuer bei der Auszahlung des Gehalts für Hausangestellte

Ein Anfragender erkundigt sich, ob er bei der Auszahlung des Gehalts für seinen Hausangestellten Einkommensteuer (IRPF) einbehalten muss. Die DGT stellt klar, dass eine natürliche Person im privaten Bereich nicht zur Steuerabführung verpflichtet ist.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Privatpersonen, die Hausangestellte beschäftigen, müssen keine Lohnsteuer einbehalten und abführen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-01-08pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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