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V0012-20 ·9. Januar 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Gewinne aus gelegentlichen Verlosungen unterliegen der Besteuerung als Veräußerungsgewinne in der Einkommensteuer

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung eines Sachbezugs im Wert von 1.500 Euro, der durch eine gelegentliche Online-Verlosung gewonnen wurde. Die DGT stellt klar, dass diese Gewinne als Veräußerungsgewinne zu behandeln sind, die in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzurechnen sind.

In 5 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Einordnung von Gewinnen aus gelegentlichen Verlosungen und stellt sicher, dass Sachbezüge korrekt als Veräußerungsgewinne innerhalb der allgemeinen Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer deklariert werden müssen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-01-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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