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V0008-17 ·2. Januar 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Befreiung bei der Übertragung von Beteiligungen setzt die Einhaltung der Erlösquote in jedem Geschäftsjahr der Haltedauer voraus

Die Anfrage befasst sich mit der Frage, ob für die Anwendung der Steuerbefreiung auf positive Erträge bei einer Sacheinlage die Erlösquote von 70 % nur im Jahr der Übertragung oder in allen Jahren der Beteiligung nachgewiesen werden muss. Die DGT stellt klar, dass die Erlösanforderung in jedem Geschäftsjahr erfüllt sein muss, in dem die Beteiligung gehalten wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verschärft die Anforderungen für die steuerliche Befreiung bei Sacheinlagen, da die Einhaltung der Erlösquote über die gesamte Haltedauer hinweg kontinuierlich überwacht werden muss.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-01-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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