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V0007-23 ·5. Januar 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Lizenzgebühren für Bootsvermietung in Spanien steuerpflichtig; Vorliegen einer Betriebsstätte im Sinne der MwSt. hängt von eigenen Betriebsmitteln ab

Eine niederländische Gesellschaft erkundigt sich, ob die Vermietung eines Bootes in Spanien mit eigenem Liegeplatz eine Betriebsstätte für die Einkommensteuer (IRNR), die MwSt. und die Verbrauchssteuern begründet. Die Finanzbehörde stellt fest, dass die Einnahmen als in Spanien steuerpflichtige Lizenzgebühren gelten und keine Betriebsstätte im Sinne der MwSt. vorliegt, da keine eigenen personellen und technischen Betriebsmittel vorhanden sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung verdeutlicht die Abgrenzung zwischen Lizenzgebühren und Mieterträgen sowie die strengen Anforderungen an die Vorliegen einer Betriebsstätte bei der Umsatzsteuer, insbesondere im Hinblick auf die Verfügbarkeit eigener Ressourcen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-01-05pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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