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V0006-18 ·6. Januar 2018 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Reduzierter MwSt.-Satz von 10 % für Messen und Gastronomie, aber 21 % für Attraktionen

Ein Messeveranstalter erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen, die Fachleuten im Rahmen seiner Veranstaltungen erbracht werden. Die DGT stellt klar, dass dies von der Art der Messe und der spezifisch erbrachten Dienstleistung abhängt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von Dienstleistungen im Messewesen und schafft Klarheit über die Unterscheidung zwischen ermäßigten und Regelsätzen je nach Art der Leistung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2018-01-06pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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