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V0005-19 ·3. Januar 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Dienstleistungen für Kunden in Malta unterliegen aufgrund von Ortsregeln nicht der spanischen MwSt.

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich nach der Besteuerung von in Malta erbrachten Dienstleistungen, den Rechnungsstellungspflichten sowie dem Vorsteuerabzug für dortige Personalkosten. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang nicht der spanischen MwSt. unterliegt, und erläutert das Verfahren zur Erstattung der in der EU gezahlten Vorsteuer.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen und bestätigt die Anwendung der Ortsregeln zur Bestimmung der Steuerpflicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-01-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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