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BOE-A-2026-9946 ·7. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Öffentlicher Dienst: Acht Monate Frist für die Einreichung von Stellenangeboten

Mit dem Königlichen Erlass 387/2026 wird das Stellenangebot für den öffentlichen Dienst für das Jahr 2026 genehmigt. Die Einreichung der Angebote unterliegt der in Art. 108 des Königlichen Rechtsdekrets 6/2023 festgelegten Frist, die mit Wirkung zum 8. Mai 2026 beginnt. Diese Frist ergibt sich unmittelbar aus der genannten Rechtsnorm, ohne Änderungen am Auswahlverfahren oder im Anwendungsbereich.

In 2 Punkten

  1. Öffentliche Stellenangebote für das Jahr 2026 (art. 108 del Real Decreto-ley 6/2023)
  2. Wirkung ab dem 8. Mai 2026 (art. 108 del Real Decreto-ley 6/2023)

Wie es Betroffene betrifft

Die öffentlichen Verwaltungen müssen die Stellenangebote innerhalb der festgelegten Frist ab dem 8. Mai 2026 einreichen. Bewerber können ab diesem Datum auf die Angebote zugreifen, es gibt jedoch keine Änderungen im Auswahlverfahren oder bei den Zugangsvoraussetzungen. Da die Einreichungsfrist im Text nicht näher spezifiziert wird, ergibt sich für die Bewerber keine zusätzliche Handlungspflicht.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-07pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-04vigorInkrafttreten (disposicion final segunda)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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