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Mit dem Königlichen Erlass 387/2026 wird das Stellenangebot für den öffentlichen Dienst für das Jahr 2026 genehmigt. Die Einreichung der Angebote unterliegt der in Art. 108 des Königlichen Rechtsdekrets 6/2023 festgelegten Frist, die mit Wirkung zum 8. Mai 2026 beginnt. Diese Frist ergibt sich unmittelbar aus der genannten Rechtsnorm, ohne Änderungen am Auswahlverfahren oder im Anwendungsbereich.
Die öffentlichen Verwaltungen müssen die Stellenangebote innerhalb der festgelegten Frist ab dem 8. Mai 2026 einreichen. Bewerber können ab diesem Datum auf die Angebote zugreifen, es gibt jedoch keine Änderungen im Auswahlverfahren oder bei den Zugangsvoraussetzungen. Da die Einreichungsfrist im Text nicht näher spezifiziert wird, ergibt sich für die Bewerber keine zusätzliche Handlungspflicht.
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