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BOE-A-2026-9165 ·27. April 2026 ·Ley critical
Steuerrecht

Regionale und staatliche Behörden müssen Vereinbarungen zur Bewertung von Behinderungen in Kanaren innerhalb von 30 Tagen im BOE veröffentlichen

Die Generalsekretariat für territoriale Koordinierung veröffentlicht im BOE eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem Staat und den Kanarischen Inseln über Verfahren zur Bewertung von Behinderungen, die aus dem kanarischen Dekret-Gesetz 4/2025 hervorgeht. Diese Vereinbarung legt die Koordinierung bei der Feststellung des Grades der Behinderung gemäß Artikel 33 des Organischen Gesetzes 2/1979 fest. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den verfassungsrechtlichen Vorschriften über die administrative Zusammenarbeit (Art. 33 LO 2/1979).

In 2 Punkten

  1. Im BOE wird eine bilaterale Vereinbarung zwischen dem Staat und den Kanarischen Inseln über die Bewertung von Behinderungen veröffentlicht (art. 33 LO 2/1979)
  2. Die Vereinbarung basiert auf dem kanarischen Dekret-Gesetz 4/2025 zur Bewertung von Behinderungen (anexo del acuerdo)

Wen betrifft es

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  • Empresas que gestionen servicios a personas con discapacidad en Canarias

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  • Autónomos que atienden personas con discapacidad en Canarias

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  • Personas con discapacidad que requieran valoración en Canarias

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  • Empresas con servicios de salud o atención social en Canarias

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  • No residentes en Canarias que requieran valoración de discapacidad

Wie es Betroffene betrifft

Die öffentlichen Verwaltungen der Kanarischen Inseln und des Staates müssen die Verfahren zur Bewertung von Behinderungen koordinieren und im BOE veröffentlichen. Einrichtungen zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen können die neuen Einstufungskriterien anwenden. Gesundheitsfachkräfte und Sozialdienste müssen ihre Prozesse an die neue Koordinierung anpassen. Berater und Vertreter von Menschen mit Behinderungen müssen sicherstellen, dass die Verfahren mit der neuen Vereinbarung im Einklang stehen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar que los procedimientos de valoración de discapacidad en Canarias estén alineados con el nuevo acuerdo bilatera anexo del acuerdo

Zeitlinie

2026-04-27pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-27vigorInkrafttreten (art. 33 LO 2/1979)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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